Was erwartet uns 2025?

20.01.2025

2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter und Mieter. Ob Mietrecht, neue Grundsteuer oder Ladeinfrastruktur – hier ein Überblick […]

2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter und Mieter. Ob Mietrecht, neue Grundsteuer oder Ladeinfrastruktur – hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Gesetze: Was ist beschlossen, was ist offen?

1. Grundsteuerreform tritt in Kraft

Seit dem 1. Januar 2025 wird die reformierte Grundsteuer erhoben. Viele Eigentümer müssen mit höheren Kosten rechnen. Nach mehreren gescheiterten Musterklagen im Jahr 2024 könnte die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Einige Bundesländer planen zusätzliche Gesetze, um Ungerechtigkeiten zu verhindern.

2. Wohngeld und Lastenzuschuss steigen

Das Wohngeld wurde zum Jahresbeginn um 15 % erhöht. Selbstnutzende Eigentümer können bei Bedarf einen höheren Lastenzuschuss beantragen.

3. Bürokratieabbau bei Gewerbemietverträgen

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bringt folgende Änderungen:

•         Schriftformerfordernis für langfristige Gewerbemietverträge abgeschafft.

•         Betriebskostenabrechnungen können digital bereitgestellt werden.

•         Verkürzte Aufbewahrungsfristen für Mietunterlagen.

4. Pflicht-Ladepunkte für E-Fahrzeuge

Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) schreibt vor, dass Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge installieren müssen. Bis 2026 soll die Zahl der Ladepunkte weiter steigen.

5. Einführung von Smart Metern

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Messstellenbetreiber intelligente Stromzähler einbauen, wenn:

•         der Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh liegt,

•         eine Photovoltaikanlage (7–100 kW) installiert ist, oder

•         eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist.

Offene Vorhaben aus der Ampel-Ära

Gebäudetyp-E-Gesetz und Baugesetzbuch-Reform

•         Das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Wohnungsbau beschleunigen.

•         Die Reform des Baugesetzbuchs soll unter anderem Dachausbauten erleichtern.

Beide Vorhaben hängen nach dem Regierungswechsel in der Schwebe.

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2025 verlängert werden. Der Gesetzentwurf steckt jedoch im parlamentarischen Verfahren fest.

Überarbeitung der TA Lärm

Die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) wird weiterhin diskutiert. Die Immobilienwirtschaft bemängelt Schwächen im bisherigen Entwurf.

Steuern: Vorteile und neue Pflichten

1. Wohngemeinnützigkeit

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es steuerliche Vorteile für gemeinnützige Wohnungszwecke.

2. Photovoltaik-Freigrenze

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen bis 30 kW-Peak nutzen.

3. Einführung der E-Rechnung

Das Wachstumschancengesetz macht die E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Übergangsfristen gelten, aber vor allem Hausverwalter sollten vorbereitet sein.

Heizen: CO2-Preis, Klimageld und Kaminöfen

CO2-Preis steigt

Der CO2-Preis steigt 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Die Kosten werden zwischen Mietern und Vermietern nach einem Stufenmodell aufgeteilt.

Klimageld vor Bundestagswahl?

Das Klimageld als Ausgleich für den CO2-Preis soll vor der nächsten Bundestagswahl ausgezahlt werden.

Pflichten für Kaminöfen

Seit 2025 gelten strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Alte Kaminöfen müssen modernisiert oder ausgetauscht werden. Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Dauerbrenner: Was bleibt wichtig?

•         Solarpflicht: In einigen Bundesländern gelten neue Vorgaben für Neubauten und Dachsanierungen.

•         Elementarschadenversicherung: Die Diskussion über eine bundesweite Pflichtversicherung bleibt offen.

•         Wärmepumpen-Privileg: Das Recht auf pauschale Abrechnung von Wärmepumpen entfällt. Übergangsfrist: 30. September 2025.

•         Grundbucheintragungen: Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften müssen bis Ende 2025 im Grundbuch vermerkt sein.