WACHSTUMSCHANCEN 2024!

26.03.2024

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz nach zähem Ringen im Vermittlungsauschuss am 22. März 2024 zugestimmt. Wer eine Neubauimmobilie kauft und […]

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz nach zähem Ringen im Vermittlungsauschuss am 22. März 2024 zugestimmt. Wer eine Neubauimmobilie kauft und diese vermietet, kann im ersten Jahr 5% der AfA-relevanten Investitionskosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können jeweils 5% des Restwertes steuerlich abgeschrieben werden.

Wir laden Sie ein, mit uns über unsere Immobilienangebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu sprechen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ralf Maletz & Heiner Hoffstedde